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Abschreibungsrechner

Abschreibung berechnen

Berechne die jährliche Abschreibung (AfA) linear oder degressiv. Wähle die Nutzungsdauer aus der AfA-Tabelle und erhalte sofort die komplette Abschreibungstabelle mit Restbuchwerten. Kostenlos und ohne Anmeldung.

Angaben

AfA-Methode

Abschreibung

AfA 1. volles Jahr
1.666,67 €
Linearer Satz
16,67 %
JahrAfARestbuchwert
20261.666,67 €8.333,33 €
20271.666,67 €6.666,66 €
20281.666,67 €4.999,99 €
20291.666,67 €3.333,32 €
20301.666,67 €1.666,65 €
20311.666,65 €0,00 €
Summe10.000,00 €

Lineare und degressive AfA im Vergleich

Lineare AfA

Die Anschaffungskosten werden gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Jedes volle Jahr wird derselbe Betrag abgeschrieben: Anschaffungskosten geteilt durch Nutzungsdauer. Das ist die Standardmethode nach § 7 Abs. 1 EStG und für jedes Wirtschaftsgut zulässig.

Degressive AfA

Ein fester Prozentsatz wird auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet. Die Abschreibungsbeträge sind anfangs hoch und sinken über die Jahre. Sobald die lineare AfA auf den Restwert günstiger ist, wechselt der Rechner automatisch zu ihr (§ 7 Abs. 2 EStG).

So funktioniert die Abschreibung

Wer ein Wirtschaftsgut für den Betrieb anschafft, darf die Kosten in der Regel nicht sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehen. Stattdessen werden sie über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt und mindern den Gewinn anteilig in jedem Jahr. Diese Verteilung nennt man Absetzung für Abnutzung, kurz AfA.

Entscheidend sind drei Größen: die Anschaffungskosten netto, die Nutzungsdauer aus der amtlichen AfA-Tabelle und der Anschaffungsmonat. Im Anschaffungsjahr wird zeitanteilig abgeschrieben, also nur für die Monate ab dem Kauf. Der Rechner setzt diese Regeln automatisch um und zeigt für jedes Jahr Abschreibungsbetrag, Restbuchwert und die bereits abgeschriebene Summe.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto ist eine Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr möglich. Liegen die Kosten zwischen 250 und 1.000 Euro, kommt alternativ ein Sammelposten in Betracht, der über fünf Jahre gleichmäßig aufgelöst wird.

Häufige Fragen

Was bedeutet Abschreibung (AfA)?

Abschreibung steht für die Absetzung für Abnutzung (AfA). Die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts werden nicht im Jahr des Kaufs vollständig als Aufwand verbucht, sondern über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. So mindert das Wirtschaftsgut den Gewinn anteilig in jedem Nutzungsjahr.

Was ist der Unterschied zwischen linearer und degressiver AfA?

Bei der linearen AfA wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben (Anschaffungskosten geteilt durch Nutzungsdauer). Bei der degressiven AfA wird ein fester Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet, die Beträge sind anfangs höher und sinken über die Jahre. Sobald die lineare AfA günstiger wäre, darf zu ihr gewechselt werden.

Wie finde ich die richtige Nutzungsdauer?

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ergibt sich aus den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Typische Werte sind 6 Jahre für einen Pkw, 13 Jahre für Büromöbel oder 8 Jahre für Maschinen. Für Computer, Notebooks und Software lässt die Finanzverwaltung seit 2021 eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu.

Was ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)?

Ein GWG ist ein selbstständig nutzbares, abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto. GWG dürfen im Jahr der Anschaffung sofort vollständig abgeschrieben werden. Zwischen 250 und 1.000 Euro netto ist alternativ ein Sammelposten (Poolabschreibung über fünf Jahre) möglich.

Wird im Anschaffungsjahr das volle Jahr abgeschrieben?

Nein. Im Anschaffungsjahr wird zeitanteilig (pro rata temporis) monatsgenau abgeschrieben. Wer eine Maschine im April kauft, schreibt im ersten Jahr nur 9 von 12 Monaten ab. Der Rechner berücksichtigt den Anschaffungsmonat automatisch.

Ist die degressive Abschreibung aktuell zulässig?

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist die degressive AfA für bestimmte Anschaffungszeiträume wieder zulässig, zuletzt mit dem 2-fachen des linearen Satzes und höchstens 20 Prozent. Da sich die gesetzlichen Vorgaben und Höchstsätze ändern, prüfe den für dein Anschaffungsdatum gültigen Satz oder frage deinen Steuerberater.